Finanzamt

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Deine Anleitung für die Anmeldung beim Finanzamt

Was bei der Anmeldung beim Finanzamt zu beachten ist.

Die Verwendung von virtuellen Geschäftsadressen stellt für das Finanzamt einen routinemäßigen Vorgang dar, mit dem es problemlos umgehen kann. Dennoch gibt es einige Aspekte zu beachten, um sicherzustellen, dass die richtige Finanzbehörde zugewiesen wird.

Die Zuständigkeit des Finanzamtes richtet sich nach dem Ort, an dem die Geschäftsleitung tätig ist. Entscheidend ist der Arbeitsort der Geschäftsführung und nicht, wie üblich, die Geschäftsadresse. Wenn die Geschäftsführung von zu Hause aus arbeitet, ist das Finanzamt des Wohnsitzes zuständig. Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass ein Gewerbe nur an einem gewerblichen Standort angemeldet werden darf. Durch die Verwendung einer virtuellen Adresse wird diese Vorschrift erfüllt, auch wenn die Geschäftsleitung von zu Hause aus arbeitet. Daher ist es korrekt, für die Firmenanschrift die virtuelle Adresse anzugeben und für den Arbeitsort die Wohnadresse.

Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, ist die virtuelle Adresse als “Anschrift des Unternehmens” und der tatsächliche Arbeitsort (ggf. Wohnort) unter “ggf. abweichender Ort der Geschäftsleitung” anzugeben.

Sollte in der Anmeldung eine abweichende Angabe gemacht werden, wird das Finanzamt zur Überprüfung des Arbeitsortes entweder einen Mietvertrag anfordern oder persönlich vorbeikommen. In einer solchen Situation ist es wichtig, dass der Arbeitsort glaubwürdig dargestellt werden kann. Dazu muss an dem angegebenen Arbeitsort ein Büro vorhanden sein, das regelmäßig genutzt wird und in dem Geschäftsunterlagen aufbewahrt werden. SignUp kooperiert mit dem Finanzamt, um die eigene Existenz nicht zu gefährden, und wird stets korrekte Informationen übermitteln.


Eine kooperative Haltung und transparente Kommunikation mit dem Finanzamt sind unerlässlich. Es ist nicht ratsam, dem Finanzamt falsche Informationen zu liefern, da diese früher oder später aufgedeckt werden. Die Folgen können ernsthafte Probleme verursachen und im schlimmsten Fall die unternehmerischen Tätigkeiten unmöglich machen.

Zusammenfassung

Im Fazit kann festgehalten werden, dass die Verwendung einer virtuellen Geschäftsadresse problemlos möglich ist, solange die oben genannten Richtlinien beachtet und der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung von Anfang an korrekt ausgefüllt wird. Auf diese Weise ist das Unternehmen ordnungsgemäß an einer Gewerbeadresse registriert, das zuständige Finanzamt wird informiert und nach außen hin verfügt die Firma über eine ansprechende Adresse.

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